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Öffnungs- und Sprechzeiten

Beim Amtsgericht Syke gelten folgende Sprech- und Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Termine außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten sind telefonisch über die jeweiligen Serviceeinheiten montags bis donnerstags bis 15:30 Uhr, sowie freitags bis 12:00 Uhr zu vereinbaren.

An Tagen vor Feiertagen ist das Amtsgericht Syke bis 12:00 Uhr geöffnet.

Bei Prozessen, die über die allgemeinen Öffnungszeiten hinausdauern, ist der Zutritt entsprechend länger möglich.


Bitte beachten Sie:
Die Sprechzeiten für die Beratungshilfe sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Das Grundbuchamt (Hauptstraße 7) und das Hauptgebäude (Amtshof 2) sind ab 12:00 Uhr geschlossen.
Besucher des Grundbuchamtes werden gebeten, sich am Nachmittag (montags bis donnerstags) in der Wachtmeisterei der Nebenstelle des Amtsgerichts Syke, Hauptstraße 5 A, zu melden.
Schriftstücke in Grundbuchsachen geben Sie zur Vermeidung von Nachteilen bitte ebenfalls (montags bis donnerstags) in der Wachtmeisterei der Nebenstelle des Amtsgerichts Syke, Hauptstraße 5 A, ab.


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