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Das Schiedsamt

Schlichten ist oft besser als richten!


In kleineren Rechtsstreitigkeiten oder sog. Bagatellfällen werden die Gerichte häufig zu rasch in Anspruch genommen. Dabei ist dies nicht immer erforderlich.

Eine oft kostengünstigere und für den Laien auch einfachere Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten (z.B. Nachbarschafts- und Mietsteitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit einem Handwerker o.ä.) ausgerichtet. Führt die Schiedsamtsverhandlung zu einer Schlichtung der Streitigkeit, kann aus dem Protokoll, das von der Schiedsperson aufgenommen wird, erforderlichenfalls sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden!

Bei kleineren Straftaten (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung) besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden. Da Schlichtungsverhandlungen in der Regel sehr kurzfristig anberaumt werden können und in der Folge eine Anrufung des Gerichts häufig nicht mehr nötig ist, ist das Schiedsamt eine bürgernahe Möglichkeit, Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen und "zu seinem Recht zu kommen".

Sie sehen also: "Schlichten ist besser als richten!"

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) und auf den Seiten des Landgerichts Verden.

Die für den Amtsgerichtbezirk Syke tätigen Schiedspersonen und deren Stellvertreter sind im Einzelnen:

Stadt Bassum

a) Günter Kattau, Am Hasseler Moor 32, 27211 Bassum

b) Andreas Klosterhoff, Osterbinder Str. 7, 27211 Bassum

Gemeinde Bruchhausen-Vilsen

a) Gerda Sundermann-Oldenburg, Kirchweg 13, 27327 Schwarme

b) Lena Eggers, Vorwiese 43, 27327 Schwarme

b) Katrin Galip-Bolte, Wöpser Steinkuhle 2, 27305 Bruchhausen-Vilsen

Gemeinde Stuhr I

a) Uwe Taute, Am Walde 3, 28816 Stuhr

b) Robert-Jan Stüssel, Zum Hasenkamp 16, 28816 Stuhr

Gemeinde Stuhr II

a) Robert-Jan Stüssel, Zum Hasenkamp 16, 28816 Stuhr

b) Uwe Taute, Am Walde 3, 28816 Stuhr

Stadt Syke

a) Heino Hassel, Am Bruchgraben 28a, 28857 Syke

b) Bernd Wilhelm, Hohe Straße 29, 28857 Syke

Stadt Twistringen

a) Birger Schröder, Auf dem Ornst 43, 27239 Twistringen

b) Anke von der Lage-Borchers, Achter Harms Holt 16, 27239 Twistringen

Gemeinde Weyhe

a) Harald Preuß, Siedlungsweg 19a, 28844 Weyhe

b) Reinhardt Schmidt, Lahauser Straße 39 C, 28844 Weyhe

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