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Zuständigkeiten


Zuständigkeiten

Das Amtsgericht Syke nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem bei den Amtsgerichten in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.

Das Amtsgericht Syke ist örtlich zuständig für die Städte Syke, Bassum, Twistringen sowie für die Gemeinden Stuhr und Weyhe und die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen; ferner werden die Insolvenzsachen aus den Amtsgerichtsbezirken Diepholz, Nienburg, Stolzenau und Sulingen und Syke bei dem Amtsgericht Syke bearbeitet.


Zivilsachen

Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,00 EUR. Unabhängig vom Streitwert ist das Amtsgericht unter anderem zuständig für Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter von Wohnraum.
Weiter Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Beratungshilfe

Beratungshilfe unterstützt Rechtsuchende, die die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können. In bestimmten Rechtsstreitigkeiten können anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten übernommen werden.

Vordrucke für den schriftlichen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe erhalten Sie montags bis freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Falls Sie bereits anwaltlich beraten worden sind, kann Ihr Anwalt auch einen nachträglichen Antrag stellen.

Weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie im Landesjustizportal.


Rechtsantragstelle

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und zur Rechtsantragstelle finden Sie im Landesjustizportal.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Information helfen Ihnen gerne weiter.


Betreuungssachen

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Betreuungsverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung, Verlängerung oder Aufhebung der Betreuung, über die Auswahl des Betreuers, die Anordnung von Einwilligungsvorbehalten, von Unterbringungen, unterbringungsähnlichen Maßnahmen und Genehmigungen von gefährlichen medizinischen Eingriffen. Dem Betreuungsgericht obliegt die Überwachung der Betreuer und die Erteilung von Genehmigungen. Es ist außerdem für Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige zuständig.

Amtliche Vordrucke zum Ausfüllen und Ausdrucken zum Themengebiet Betreuungsrecht finden Sie hier.


Familiensachen

Das Familiengericht ist eine besondere Abteilung des Amtsgerichts und zuständig für alle Familiensachen. Das sind Ehescheidungen, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Auch Verfahren über die Wohnungszuweisung und Hausratsteilung sowie alle Gewaltschutzverfahren werden beim Familiengericht verhandelt. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum familiengerichtlichen Verfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Grundbuchamt

Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Syke ist für die Führung der Grundbücher aller in dem Bezirk des Amtsgerichts liegenden Grundstücke zuständig. Die Grundbücher werden in Niedersachsen nur noch in elektronischer Form geführt. Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Grundbuchamtes sowie zum Aufbau und Inhalt des Grundbuchs finden Sie im Landesjustizportal.

Bei Nachweis eines berechtigten Interesses haben Sie die Möglichkeit, das entsprechende Grundbuch oder die Grundakten einzusehen oder einen Grundbuchausdruck zu beantragen. Der Personalausweis ist vorzulegen.

Einen Vordruck zur Antragstellung von Grundbuchausdrucken erhalten Sie hier.


Registergericht

Das Amtsgericht Syke bearbeitet sämtliche Angelegenheiten des Handelsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters zentral für die Amtsgerichtsbezirke Achim, Diepholz, Nienburg (Weser), Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg (Wümme), Sulingen, Stolzenau, Syke, Verden und Walsrode. Nähere Informationen erhalten Sie auf der hiesigen Internetseite.

Das Partnerschaftsregister wird seit dem 01.08.2005 zentral bei dem Amtsgericht Hannover geführt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Registergerichtes sowie zum Registerrecht finden Sie im Landesjustizportal.


Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Zur Beantragung eines Erbscheins bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04242-165-122, -124 oder -125.

Die Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung und/oder die Rückgabe eines im Amtsgericht Syke verwahrten Testaments oder Erbvertrags ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen, damit es zu keinen längeren Wartzeiten kommt. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis.

Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen unter der vorgenannten Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.


Zwangsvollstreckung

Einzelzwangsvollstreckungen in bewegliches Vermögen werden von den Gerichtsvollziehern und dem Vollstreckungsgericht des Amtsgerichts bearbeitet. Die Gerichtsvollzieher sind z.B. für die Abnahme der Vermögensauskunft sowie für Pfändungen, Räumungen und Zustellungen zuständig. Das Vollstreckungsgericht bewirkt z.B. die Forderungspfändung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, es bearbeitet Rechtsbehelfe und Einwendungen im Vollstreckungsverfahren, erlässt Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung finden Sie im Landesjustizportal.

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar.


Strafsachen

Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

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